Alarmanlagenbau

Finanzierung

Zertifizierte Einbruchschutztechnik hat ihren Preis. Denken Sie daher beim Neubau von Häusern und der Grundsanierung von Wohngebäuden Sicherheitstechnik mit, da das Nachrüsten immer etwas kostspieliger ist. Die Nachrüstung auf einbruchhemmende Fenster kostet pro Fenster schätzungsweise 200 bis 300 Euro. Für eine Wohungseingangstür müssen rund 800 bis 1.000 Euro kalkuliert werden. Dies sind jedoch nur Schätzwerte, die genauen Preise kann eine kostenlose Beratung durch unsere Fachpartner ermitteln.

Fördermittel und Zuschüsse

Sie stehen dennoch nicht alleine da, denn es gibt Fördermittel und Möglichkeiten der steuerlichen Absetzbarkeit für den Einbruchschutz. Die KfW-Bank fördert beispielsweise den Einbau einbruchssichernder Maßnahmen im Rahmen ihrer Programme „Energieeffizient Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“.

Die Bundesregierung gibt zudem Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz. Sie fördert in den nächsten zwei Jahren zusätzlich zu den oben genannten KfW-Programmen auch direkt den Einbau kriminalpräventiver Maßnahmen mit 50 Millionen Euro. Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnung oder ihr Haus gegen Einbruch sichern möchten, erhalten je nach Höhe der Investitionskosten Zuschüsse von mindestens 200 Euro bis maximal 1500 Euro.

Gefördert werden der Einbau neuer einbruchhemmender Haus- und Wohnungstüren sowie die Aufrüstung von Systemen zur Einbruchs- und Überfallmeldung durch die Förderung Altersgerecht Umbauen. Die Renovierung von Fenstern wird durch das Förderprodukt Energieeffizient Sanieren unterstützt.

Einbruchschutz gegen Wohnungseinbruch kann mit dem altersgerechten Umbau verbunden werden, so dass ein Zuschuss je nach Höhe der Investitionskosten bis maximal 5000 Euro beantragt werden kann. Für die Umrüstung im Rahmen des "altersgerechten Hauses" steigt der Zuschuss der förderfähigen Investitionskosten auf bis zu 6250 Euro. Bei allen Maßnahmen sind sowohl Materialkosten als auch Handwerkerleistungen förderfähig. Voraussetzung dafür ist der Umbau durch ein Fachunternehmen des Handwerks. (Quelle: BMUB, KfW)

Weitere Informationen zur Förderung von Einbruchsicherheit bietet auch die Polizei.

Handwerkerkosten generell steuerlich absetzbar

Vermieter können sowohl Material- als auch Handwerkerkosten, die bei der Installation von Einbruchsicherungstechnik anfallen, steuerlich absetzen. Mieter können ebenfalls die Lohnkosten für den Einbau von Sicherheitsschlössern oder neuen Fenstern steuerlich absetzen. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer Finanzbehörde.

Wichtig: Bitte stellen Sie den Antrag auf Fördermittel vor dem Einbau der Sicherheitstechnik